Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, Ihr Wissen um das Verhalten in einer Notsituation aufzufrischen und/oder zu festigen.
Grundlegendes:
- Es ist nicht nur so, dass jede Person in Notfallsituationen helfen kann, sondern auch gesetzlich dazu verpflichtet ist (§ 323c StGB)
Erfahren Sie mehr rund um die 1.Hilfe-Themen:
- Schlaganfall - Erkennen und Handeln
- Herzanfall/Herzinfarkt - Unterschiede | Erkennen und Handeln
- Eisrettung
- u.v.m.