Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, Ihr Wissen um das Verhalten in einer Notsituation aufzufrischen und/oder zu festigen.

Grundlegendes:

  • Es ist nicht nur so, dass jede Person in Notfallsituationen helfen kann, sondern auch gesetzlich dazu verpflichtet ist (§ 323c StGB)

Erfahren Sie mehr rund um die 1.Hilfe-Themen:kreuz

  • Schlaganfall - Erkennen und Handeln
  • Herzanfall/Herzinfarkt - Unterschiede | Erkennen und Handeln
  • Eisrettung
  • u.v.m.

 

Termine

JFW-Dienst
09 Mai 2025;
18:00 - 20:00
FFW-Dienst
13 Mai 2025;
19:30 - 22:00